Anhand eines detaillierten Fragebogens eruieren wir die Betreuungsbedürfnisse der Klientinnen und Klienten. Dabei wird mit einbezogen, ob die Betreuung lediglich tagsüber stattfinden soll oder ist ein Bereitschaftsdienst in der Nacht gewünscht ist. Aus der Intensität der Betreuung und dem Anteil an administrativen Aufgaben (Anstellungsform) für Fuchs Betreuung resultieren die entsprechenden Kosten.
Eine passende Lösung bieten wir zu einem fairen Preis an. Bei der Betreuung von zwei Personen im selben Haushalt gewähren wir eine Reduktion des Gesamtbetrages.
Bei einem unvorhergesehenen Ausfall garantieren wir den Ersatz einer Betreuungsperson innerhalb von sieben Tagen.
Erstattung von Pflege- oder Betreuungskosten
Leistungen der Grundpflege werden unter gewissen Bedingungen von den Krankenkassen erstattet. Zur Grundpflege gehören beispielsweise Unterstützungsleistungen wie Ankleiden, Waschen und Duschen, Mahlzeiten eingeben, Betten und Lagern, Kompressionsstrümpfe anziehen. Auch die Gestaltung und Aufrechterhaltung eines geregelten Tagesablaufs einer an Demenz erkrankten Person fällt unter die Grundpflege.
Für die Abklärung von möglichen finanziellen Ansprüchen für Pflege und Betreuung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung in der Region, geben Ihnen aber gerne Hinweise zu den zu bestehenden Möglichkeiten. So senken beispielsweise Beiträge der Hilflosenentschädigung und/oder Ergänzungsleistungen die Kosten betreuerischer Leistungen.
Wir beraten Sie gerne umfassend in Ihrer individuellen Betreuungssituation.
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