Im Kanton Aargau kann die Betreuung zu Hause im Rahmen der Verordnung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV-AG) über die Ergänzungsleistungen finanziert werden. Fuchs Betreuung verfügt als Organisation über die entsprechende Bewilligung.
Anhand eines detaillierten Fragebogens eruieren wir die Betreuungsbedürfnisse der Klientinnen und Klienten. Dabei wird mit einbezogen, ob die Betreuung lediglich tagsüber stattfinden soll oder ist ein Bereitschaftsdienst in der Nacht gewünscht ist. Aus der Intensität der Betreuung und dem Anteil an administrativen Aufgaben (Anstellungsform) für Fuchs Betreuung resultieren die entsprechenden Kosten.
Eine passende Lösung bieten wir zu einem fairen Preis an. Bei der Betreuung von zwei Personen im selben Haushalt gewähren wir eine Reduktion des Gesamtbetrages.
Bei einem unvorhergesehenen Ausfall garantieren wir den Ersatz einer Betreuungsperson innerhalb von sieben Tagen.
Erstattung von Betreuungskosten
Für die Abklärung von möglichen finanziellen Ansprüchen für die Betreuung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung in der Region, geben Ihnen aber gerne Hinweise zu den zu bestehenden Möglichkeiten. So senken beispielsweise Beiträge der Zusatzversicherung der Krankenkasse und die Hilflosenentschädigung die Kosten betreuerischer Leistungen.
In einzelnen Kantonen können betreuerische Leistungen auch bei den Steuern berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie gerne umfassend in Ihrer individuellen Betreuungssituation.
Schritte